Ein Schweizer-Blatt

Arners Gutachten

eine Abhandlung über Fragen der Strafgesetzgebung und des Strafvollzugs erschienen in den Nummern 19 bis 23 seiner 1782 herausgegebenen Zeitschrift „Ein Schweizer-Blatt“, PSW 8, S. 135-174.

Redaktion und Kommentar: Arthur Brühlmeier
Rechtschreibung und Interpunktion entsprechen nicht der Kritischen Ausgabe von Pestalozzis Schriften, sondern der regularisierten Fassung auf der CD-ROM.

Nummer 19

Donnerstag, den 9. Mai 1782

An Herrn F...g v. W..st.n Anmerkung

Sie erinnern sich vielleicht noch eines Wunsches, den Sie geäussert, dem ich aber bis dahin kein Genügen geleistet (habe). Verzeihen Sie meine Nachlässigkeit, und wenn Sie können, so nehmen Sie dieses und ein paar folgende Blätter für einen Versuch an, Ihren Befehlen so viel mir möglich zu entsprechen.

Leopolds Herzogs in ...Anmerkung Ansinnen an den Freiherrn von Arnheim Anmerkung und Arners antwortliche Berichterstattung an den Herzog, eine Beilage des Manuskripts über Hummels Gefangenschaft und Kirchenbusse. Anmerkung

Des Herzogs Ansinnen an Arner

Mein lieber getreuer von Arnheim

Es will die Zeit her in meinen Gerichten je länger je mehr einreissen, dass meine Justizbeamten unter sich wegen der Art, mit den Gefangenen umzugehen und ihre Verbrechen zu untersuchen, gar ungleicher Meinung sind. Einige verwerfen die ganze Art unserer Vorderen und behaupten, man müsse die Gefangenen in Speise und Trank, in Wäsche und Zimmer so versorgen, dass ihnen die Gefangenschaft gar nicht zur Last werde, auch ihnen kein Haar krümmen und an keinem Finger weh tun, wenn sie auch noch so sehr mit ihren Inquisitoren Anmerkung den Narren treiben und mit offenbaren Lügen und Spitzbubenstreichen unsere Kammern Jahr und Tag in Arbeit und Kosten setzen. Die anderen aber wollen von der alten Manier der Ruten und Folter keineswegs abgehen und behaupten, die dunklen Löcher seien durchaus notwendig, wenn man das Lumpenvolk, das meistens in die Gefängnisse geworfen wird, zur Reue und Bekenntnis seiner Fehler bringen will.

Indessen, dass meine Beamten so miteinander disputieren, leidet die Justiz im Land, weil in den verschiedenen Gerichtsstellen unter diesen Umständen nicht die benötigte Ordnung und Gleichheit in Behandlung dieses wichtigen Gegenstandes statthaben kann.

Ich habe mich deshalb entschlossen, den missliebigen Folgen dieser Ungleichheit in den Meinungen meiner Beamten durch meine bestimmten Befehle ein Ende zu machen.

Damit ich mich aber hierin nicht übereile, habe ich vorher zehn eingesessenen Edelleuten, welche die höhere Gerichtsbarkeit ausüben, befehlen lassen wollen, dass ein jeder von ihnen mir hierüber innert Vierteljahrsfrist sein Gutachten schriftlich einhändige und zugleich seine hier einschlagenden Gedanken von den Einrichtungen der etwa zu meinen Endzwecken benötigten Zucht- und Arbeitshäuser beifüge, und da auch Ihr, Lieber von Arnheim, unter der Zahl der zehn Edelleute (seid), so geschieht dieses mein freundliches Ansinnen hiermit auch an Euch, und ich hoffe, Ihr werdet Euch keine Mühe dauern lassen, mir in dieser dem Land äusserst wichtigen Angelegenheit nach Euerm besten Vermögen an die Hand zu gehen. Ich traue auch den sämtlich Befragten zu, dass sie begreifen, es sei nicht um eine akademische Preisfrage, sondern um ein Gutachten an ihren Fürsten, den sie kennen, die Rede, und hoffe, keiner von ihnen werde in seinem Gutachten allzu hoch oben, wie etwa beim Fall Adams, oder bei der merkwürdigen Begebenheit, bei welcher das erste Volk seine Unabhängigkeit und Gleichheit mit einem Mehr von zwei Stimmen weggeworfen und sich fortan Fürsten und Obrigkeiten zu unterwerfen gut gefunden, anfangen. Auch werdet Ihr Euch erinnern, dass Ihr weder dem Grossmogul noch der Kaiserin in Russland ein Gutachten vorlegen sollt, sondern Euerm Euch geneigten Fürsten etc.

Leopold

Arners Antwort an Herzog Leopold Anmerkung

In Befolgung Ihrer Befehle habe (ich) die Ehre, Eurer Durchlaucht meine unmassgeblichen Gedanken über in Frage kommenden Gegenstand hiermit in Untertänigkeit vorzulegen.

Ich habe notwendig gefunden, bei meiner Jugend und Unerfahrenheit in den Geschäften, von welchen die Rede ist, mich an Ort und Stelle dieser Sachen halber so nahe und so unbefangen zu erkundigen, als mir möglich war, und gesucht, die gegenseitigen Meinungen und Gründe aus dem Munde von erfahrenen Beamten, deren Einsichten und Redlichkeit mir bekannt war, zu vernehmen. Ich habe auch die vierteljährige Frist, die Sie hierüber gestattet, meistens mit Reisen auf die verschiedenen höheren Gerichtsstellen des Herzogtums zugebracht.

Da mein Herz von Natur weich und zu aller möglichen Schonung und Liebe gegen Elende und Unglückliche geneigt ist, so war natürlich, dass ich mich zuerst ganz auf die Meinung der meistens jüngeren und unerfahreneren Beamten hinlenkte. – Es schien unwidersprechlich, dass die Gefangenschaft nicht eine Strafe, sondern nur Verwahrung und Sicherstellung der Person des Verbrechers sein sollte. Es schien mir auch unzweideutig, dass Qual und Leiden der Gefangenen der Gesellschaft an sich keinen Vorteil bringen und die öffentliche Sicherheit nicht befördern. –Ich fand die Gefahren der alten Manier, die Gefangenen durch Angst und Marter zu falschen, sich selbst anklagenden Aussagen zu verleiten, fast unvermeidlich, und das Gemälde von der kalten Hartherzigkeit der älteren Justizbeamten, welches sich die Herren von der neueren Manier einige Zeit allgemein zu machen erlaubt, empörte mein Herz so, dass ich in meinen Partikulargesinnungen völlig für die Meinungen und Grundsätze der jüngeren Beamten entschieden war.

Da ich aber von meinem Landesfürsten zu einem Gutachten aufgefordert worden (bin), welches vielleicht einen wirklichen Einfluss in die Gesetzgebung des Landes haben könnte, so hielt ich es für meine Pflicht, hier nicht stehenzubleiben, sondern auch die entgegengesetzten Gründe von meinen ausgemachtesten Grundsätzen von neuem zu prüfen und ohne weiteres mich persönlich an diejenigen Justizbeamten zu wenden, von denen ich wusste, dass sie mit Entschlossenheit und Eifer der älteren Manier, mit den Gefangenen umzugehen, anhängen. – Und ich muss Euer Hochfürstlichen Durchlaucht gestehen, dass mir begegnet, was fast immer jungen Leuten, die sich ohne eigene Erfahrung und Geschäftskenntnis auf blosses wörtliches Vormalen von der Schönheit oder Hässlichkeit gewisser Maximen und Grundsätze zu einer Partei schlagen, dass sie nämlich dann bei ihren weiteren Erfahrungen bei dem Personal ihrer Partei und ihrer Gegenpartei niemals das finden, was das Gemälde von ihren Grundsätzen bei ihnen zu suchen sie veranlasst hatte. Ich fand unter den Leuten, die diese mir hart scheinenden Grundsätze hegen, Männer vom edelsten Herzen und den menschenfreundlichsten Gesinnungen, und ich soll es billig zu meiner Beschämung gestehen, dass ihre Art, diesen Gegenstand anzusehen, allerdings die ernsthafteste Aufmerksamkeit verdient. Auch bin ich Eurer Hochfürstlichen Durchlaucht um so viel mehr getreuen und ausführlichen Rapport hierüber schuldig, als ich mich nicht enthalten kann, mit meinen Partikulargesinnungen Anmerkung dennoch immer auf die Seite der Milde und Schonung der Gefangenen hinzulenken.

Diejenigen, welche auf die Notwendigkeit einer härteren Behandlung derselben schliessen, behaupten, es sei Mangel an Menschen- und Volkskenntnissen und Mangel von Erfahrung von den vielfältigen bei den Kriminalgeschäften täglich auffallenden, über die Notwendigkeit der Strenge entscheidenden Umständen, welche die Grundsätze einer ausschweifenden Güte gegen die Gefangenen ausgeheckt haben. Sie gehen dann ins Detail, und sagen: „Die meisten Kriminalgefangenen in unserem Land sind Gauner, Bettel- und Strolchenvolk, ohne Heimat, ohne Eigentum Anmerkung, ohne Gewerbe und Beruf, Leute, die von einem Land ins andere gejagt werden, Leute, die in Ställen und Scheunen schlafen und in Wäldern und Höhlen ihre Nester haben. Andere sind tief verlumpte Landleute, ein Pack, das mit Spielen, Saufen, Schlägeln, mit Leugnen, Händelmachen, mit Nachtschwärmen, Freveln, Frechheiten und allem, was tiefe Hartherzigkeit ausbildet, so bekannt sind, als brave Leute mit den Werkzeugen ihres Berufs.“

Es geschieht nur selten, dass unglückliche Verführte in obrigkeitliche Bande geraten, und mit diesen ist man gemeiniglich bald in Ordnung. Ihre Fehler sind einzelne Handlungen, die nicht in ein Gewebe von einer Lebensart eingeflochten (sind), die an sich ganz ein blosses Verbrechen ist. Aber unsere eigentlichen Gefangenen, die uns Mühe machen und gegen die wir harte Mittel haben müssen, sind die ersten, und sie geben mir es zu bedenken, was mit solchen Leuten herauskommen würde, wenn man sie mit aller der Schonung und Menschlichkeit behandelte, von denen diese Leute selbst keinen Begriff und keine Vorstellung haben. Sie geben mir zu bedenken, ob nicht die Natur der Gefangenschaft unumgänglich erfordere, dass der Zustand dieser Leute wenigstens um einen Grad tiefer, elender und schlechter sein müsse als der Zustand ihres gewöhnlichen Lebens. Und (um) diese Meinung zu erhärten, behaupten sie, dass es die allgemeine Erfahrung aller Justizkollegien sei und sein müsse, dass die gewöhnlichen Gefangenen, die in den Mitteln und Wegen, sich von den wider sie geschehenen Klagen loszuwinden, geübt sind, fast immer, wenn man sie in dem ersten Ort, in welchen sie bei ihrer Gefangennehmung verwahrt worden (sind), sitzenbleiben lasse, allgemein mit fast unerschütterlicher Hartnäckigkeit bei ihren ersten Aussagen bleiben, da hingegen, wenn sie von Verhör zu Verhör nach Massgabe der wider ihre Aussage streitenden Beweistümer aus einer besseren in eine schlechtere Gefangenschaft versetzt werden, so wirke die Gradation des Elends und die Vermutung, dass diese Gradation noch höher steigen werde, so viel auf diese Leute, dass die meisten Bekenntnisse auf die Abwechslung der Gefangenschaft geschehen. Überdies sei dem Gauner- und Bettelvolk und auch dem tief verdorbenen Landvolk die lange Zeit eine solche Marter, die man nicht genug nutzen könne, und wie sehr dunkle Zimmer und eine widrige Situation zur Beförderung der langen Zeit diene, sei doch nicht zu leugnen. Deshalb, schliessen sie, müsse die Justiz bei den gemeinen Gefangenen entweder des Vorteils ihres Bekenntnisses gänzlich entsagen, oder sie müsse, überhaupt genommen, den Zustand der Gefangenen bis zu ihrem Bekenntnis elend bleiben lassen. Sie schreiten dann weiter und sagen, die schlimmsten Gefangenen wissen alle Gefangenschaftsordnungen und die Gradation des Elends in diesem Zustand und versuchen immer mit einer eisenmässigen Härte demselben zu parieren, insonderheit, wo das Bekenntnis ihr Leben in Gefahr setzen könnte, und es sei bei Leuten in diesem Zustand natürlicherweise nichts auszurichten, als entweder die Todesstrafe nachzulassen, deren Furcht sie verhärte, oder zu versuchen, mit körperlichem Schmerz die Leugnenden zum Bekenntnis zu bringen, wenn ihre Verbrechen einen an die Gewissheit grenzenden Grad der Wahrscheinlichkeit haben. Sie bringen, um ihre Grundsätze in ein vorteilhafteres Licht zu setzen, dann ferner an, man müsse Gauner und Bettelvolk, auch das unterste Dorfgesindel nicht wie Leute, die als freie gesittete Bürger behandelt werden können, ansehen, sondern diese Leute in ihrer sittlichen und körperlichen Rohheit seien noch in dem Zustand der Barbarei, denen körperliches Leiden und Schmerz das einzige Mittel sei, sie von Verbrechen abzuhalten.

Sie behaupten, es erfordere weit mehr fortgeschrittene Menschlichkeit im Ganzen der Gesetzgebung und der Landessitten, ehe man den Punkt der körperlichen Leiden der Gefangenschaften ohne Nachteil des Staates aufheben könne. Sie bringen mit an, dass die Manier, wie man unter dem Militär Ordnung hatte und den Fehlenden leiden machte, das Elend weit übertreffe, mit welchem die Polizei Anmerkung gegen ihre Gefangene handle. Sie sagen, dass überhaupt der ganze Ton und Geist der Kriegersitten unendlich mehr Unschuldige leiden und sterben mache, als die so menschlich bestrittene Kriminalinquisition Verbrecher nur beunruhige. Sie wagen es, in der Lebhaftigkeit ihrer Behauptungen zu winken Anmerkung: Wenn man den Fürsten im Ernst Menschlichkeit ins Herz predigen und den Nationalgeist allgemein zur Schonung emporbilden Anmerkung wolle, so müsse man wahrlich da anfangen, wo die Lieblingssitten des Jahrhunderts die Fürsten und die Heerscharen ihrer Knechte in eben diesem Punkt blind mache. Sie spötteln über die weichmütigen Versorgungsprojekte eines benachbarten Herrn für seine gefangenen Gauner, der indessen seine hausheblichen Anmerkung Landeseinwohner nach Amerika schickt und für selbige, ich glaube bis auf 600 Gulden Subside Anmerkung Geld per Stück annimmt. Sie sagen, man müsse die Art, mit Verbrechern umzugehen, doch nicht gelinder machen wollen, als man Eltern erlaube, mit ihren fehlenden Kindern umzugehen. Sie behaupten, die gewöhnlichen Kinderzüchtigungen seien oft für Kinder weit schmerzhafter als der erste Grad der peinlichen Inquisition für abgehärtetes Strolchenvolk. Sie behaupten, dass in den weit meisten Fällen das Bekenntnis bei sehr mässigem körperlichem Schmerz und oft schon bei den Zubereitungen dazu erfolge. Sie gestehen, dass es möglich (sei), dass irrlenkende Umstände auch einen Unschuldigen an die Marter bringen können, aber sie behaupten, die öffentlichen Bedürfnisse des Staates fordern oft Opfer, die man bemitleiden müsse, aber nicht retten könne, und sagen, in einem Jahrhundert, wo Millionen Menschen den öffentlichen Bedürfnissen des Landes und den Launen ihrer Fürsten als Soldaten aufgeopfert werden, sollte man nicht so viel Aufhebens von dem seltenen Fall machen, in welchem eine weise und menschliche Justizadministration der öffentlichen Sicherheit ein unschuldiges und unglückliches Opfer zu bringen verleitet werden kann.

So viel sagten alle, welche die härtere Art, mit den Gefangenen umzugehen, als notwendig behaupten. Ich stutzte ob der Art, wie sie die Sache ansahen, aber es war mir beinahe schwindelnd, als der edle, lebhafte von Berg Anmerkung mit mir hierüber redete. Ich sehe ihn in meinem Leben, wie er mit seinem grauen Haupt vor mir stand und mit einem Ton, dessen innerer Edelmut mir durch die Seele ging, diese Grundsätze behauptete. Am Ende drückte er sich also gegen mich aus: „Was meint Ihr, junger Herr! Schloss und Herrschaft gäbe ich eher hin, als den Namen eines harten Manns zu tragen, meine Haare sind auf der Gerichtsbank grau geworden, und ich darf mir das Zeugnis geben, ich habe geschont, wo es möglich war zu schonen, entschuldigt, was möglich war zu entschuldigen, vorgebeugt, wo es mir möglich war, vorzubeugen. Geht das Land hinauf und hinab und bringt mir den Mann, der sagt: Von Berg ist ein harter Mann. Ich möchte ihn sehen, und dennoch wüsste ich meine Stelle nicht zu versehen, wenn ich gegen Verbrecher nicht Ernst und Härte vermöge der Gesetze gebrauchen dürfte, so wie ich Schonung und Menschlichkeit vermöge meines Gewissens und meines Herzens gegen sie brauchen soll und gebraucht habe.

Wir sind angrenzend an viele Nachbarn, ihr Gesindel läuft über unsere Grenzen und mordet, raubt und brennt. Wo kämen wir hin, wenn dieses Sklavenvolk unsere Gerichte und Gefängnisse nicht fürchtete? Viele Edelleute schinden ihre Bauern, dass sie Schelme und Diebe und Unmenschen werden müssen, und die Gerichte vermögen gegen die Quellen dieser Unmenschlichkeit nichts, aber sie sind in die Notwendigkeit gesetzt, gegen verhunztes Gesindel, welches auf tausenderlei Art zum Tier herabgewürdigt ist und ohne Empfindung von Ehre und Scham im Land lebt, mit roher Härte zu handeln und sozusagen die Hundepeitsche gegen Leute zu gebrauchen, die solcher beständig gewohnt sind. Ich wollte wohl gern, man würde mit der Menschheit allgemein so väterlich umgehen, dass die Verbrecher durch einen geringen Grad von Leiden und Härte erschreckt und in Ordnung gehalten werden können, aber das langt weit hinauf, guter junger Herr! Man verkennt und verleugnet die wahre Achtung, die man der Menschheit schuldig ist, in der Staatsverwaltung täglich gegen ganze Klassen von unverleumdetem und unbescholtenem Volk. Der ganze Mittelstand wird wie Staub und Spreuer geachtet, wenn seine Bedürfnisse mit dem Interesse des Staates in Streit kommen, und wenn er Ansprüche auf Achtung macht, so erkennt man Henkersfamilien für fähig, in *) Anmerkung öffentlichen Plätzen, Komödienhäusern, Promenade etc. neben jedermann, der nur vom Volk ist, zu stehen, zu sitzen, zu reiten und zu fahren, damit dieses recht eigentlich verstehen lerne, was es in den höheren Ständen für eine Achtung geniesst. Und dann will man in dieser Zeit Achtung gegen die Menschheit mit Prahlereien von Schonung gegen das unterste Gesindel in den Gefängnissen bescheinigen. Das sind mir aber Sachen, die mich aufs höchste an die papierene Pracht der Komödianten erinnern, wenn sie König und Kaiser vorstellen. Die Verbrechen der Gefangenen sind meistens Folgen ihres Elends, das man nicht verhütet, und wenn man wahre Menschenliebe im Herzen hätte, so würde man da den Verbrechen Einhalt zu tun und den Quellen derselben abzuhelfen suchen. Aber wenn das Übel geschehen (ist) und landesverderbliche Taten sie in obrigkeitliche Bande bringen, so fordert die öffentliche Sicherheit um so viel eher, dass ihr Zustand abschreckend und unglücklich werde, als dass der Geist der Nation, und besonders des niederen Volkes, durch Elend und Hartherzigkeit roh gemacht und verwildert wird.

Ich bin ein armer Sünder, das weiss ich, wie die, über die ich den Stab brechen muss, und ich empfinde oft gewiss mit Entsetzen, wie wenig weit Kriminalverbrechen von täglich vorfallenden unbestraften Bosheiten und Gottlosigkeiten abstehen Anmerkung, aber ich hüte mich dennoch, mit entschuldigendem Leichtsinn von Verbrechen zu reden, welchen die Landesgesetze mit Gefängnissen und Lebensstrafen Einhalt tun müssen, und entsetze mich über die Unvorsichtigkeit und den Unsinn, mit welchem man diesen alles beschönigenden und entschuldigenden Leichtsinn in unseren Tagen Mode werden lässt. Ich bin zu alt und habe zu viel Erfahrung, um einen Augenblick anzustehen Anmerkung, wohin ein leichtsinniges Reden und Urteilen über Verbrechen den Menschen führe, wenn er dann in Lagen und Versuchungen fällt, die ihn dazu reizen. Der Abscheu unseres Herzens mindert sich gegen alles, was wir leicht entschuldigen, und wir bereiten uns wahrlich selber zu Verbrechen, wenn wir die Verbrechen anderer allzu leichtsinnig entschuldigen, und wer Taten, Geschwätz und Grundsätze beschönigt, deren nahe Folgen der Richter im Land mit Leib und Leben bestrafen muss, der lädt sich schwere Verantwortung auf, indem er sehr leicht die Veranlassung zu dem Unglück derjenigen werden kann, die die Landesgesetze dem öffentlichen Wohlstand aufopfern müssen. Man hat diesen Leichtsinn zuerst bei den Verbrechen, die Folgen der Unkeuschheit sind, angestimmt, jetzt wird bald alles bis auf Anmerkung Mord und Brand entschuldigt und beschönigt. Aber Galgen und Rad bleiben stehen, und die neuen Grundsätze haben noch weiter nichts geholfen, als dass sie den Leichtsinn erhöht und den Anlass und (die) Versuchung zu Verbrechen vermehrt, und die grössten Scharlatane, die diese neugekochten Grundsätze allenthalben ausposaunen, zeigen, im Fall sie von der Volksunordnung selber leiden, gemeiniglich augenblicklich, wieweit ihre schonende Menschlichkeit eigentlich geht, und senden, wenn sie bestohlen etc. (wurden), geschwinder und strenger als alle anderen Steckbriefe in alle Welt. Und, mein junger Herr! Es kann unmöglich anders sein: Aus affektierten Grundsätzen, die nicht mit dem ganzen Geist unserer Verfassung und Sitten und dem ganzen unserer öffentlichen und Privatbedürfnisse übereinstimmen, kommt nie nichts Besseres heraus. Und ich bin“, schloss der Edle von Berg, „so vollkommen überzeugt, dass es unumgänglich notwendig (ist), den Abscheu des Volks gegen alles, was das Land als Kriminalgesetze behandeln muss Anmerkung, allgemein rein und stark zu erhalten, (so) dass ich niemals von meinem Urteil abgehen werde, dass das Widrige der Gefängnisse und die Furcht vor körperlichen Leiden ein zwar unglückliches, aber im ganzen unserer Lage und Umstände ein für die öffentliche Sicherheit notwendiges Bedürfnis unserer Kriminaluntersuchungen sei.“ – Soweit der Edle von Berg.

Nummer 20

Donnerstag, den 16. Mai 1782

Fortsetzung von Arners Gutachten an Herzog Leopold

Ich ging staunend und im Inneren meiner Grundsätze schwankend von dem Edlen weg, entschlossen, seinen Behauptungen die ernsthafteste Aufmerksamkeit zu gönnen, und wenn sie auch alle meine vorgefassten Meinungen gänzlich untergraben sollten.

Ich fand aber bald, dass der Personalcharakter von Bergs die Hauptursache des starken Eindrucks, den seine Behauptungen auf mich machten, waren, und meine ferneren Erfahrungen zeigten mir bald, dass wenige Menschen, in deren Hand das Schicksal der Gefangenen ist, ganze von Bergs sind. Deshalb war auch der Eindruck seiner Behauptungen ziemlich bald schwächer bei mir. Hierzu trug auch noch besonders dieser Umstand vieles bei, dass ich das niederschlagende Unglück hatte, immediat von dem Edlen weg in die Herrschaft von Tills zu kommen.

Meine Pflicht, Eurer Hochfürstlichen Durchlaucht (meine Ansichten) in Treuen zu sagen, nötigt mich in diesem Rapport, überall den geraden Weg zu gehen und von den in die Endzweck Eurer Durchlaucht einschlagenden Umständen die Wahrheit zu sagen, sie mag hinlangen, wohin sie will, - und ich würde mich im höchsten Grad gegen Eure Hochfürstliche Durchlaucht und mein Vaterland strafbar halten, wenn ich Umstände, die über diesen Punkt der Gesetzgebung Licht geben, aus der Rücksicht, einige höhere Standespersonen zu schonen, mit Stillschweigen übergehen würde. Ich fahre also mit unbefangener Freimütigkeit in meiner Erzählung fort.

Von Till, von Jugend auf beim Sportelbrot Anmerkung erzogen und bis ins Alter dabei fett gemacht, sieht die vorliegende Untersuchungssache nur im Gesichtspunkte seiner Einkünfte an. Verbrechen gegen die Landesgesetze sind in seinen Augen nur wie eine Branche der rechtmässigen Einkünfte adliger Posten, über welche er eine vollkommen regulierte Ökonomie und Buchhaltung führt und vor deren Verminderung er zittert. Seine Grundsätze über diesen ganzen Punkt sind gänzlich nur haushälterisch. Er braucht Gefängnis und Schwert, damit seine Gerichtsstelle abträglich bleibe, wie der Holländer Beil und Karst braucht, (um) die Nelkenbäume auf den Gewürzinseln auszureuten, damit die Ware im Preis bleibe.

Die Entdeckung aller straf- und busswürdigen Handlungen und aller Menschen, die den entferntesten Anteil daran haben möchten, sind ihm in diesem Gesichtspunkte so wichtig, dass es ihm unmöglich (ist), den Gedanken, die Schreckgefängnisse vor Ungeziefer zu reinigen und den Ge­brauch der Folter zu mindern, für etwas anders anzusehen als für einen unzweideutigen Beweis des Einflusses, den die Bürgerlichen bei Hof haben, welche natürlicherweise den Adligen ihre Einkünfte immer zu schmälern suchen. – Er kann diesen Gegenstand unmöglich in einem anderen Gesichtspunkt in seinen Kopf bringen, und er wird im Augenblick, sobald man diese Sache bei ihm berührt, so warm, dass er dann immer sogleich auf die unvorsichtigste Weise über die armen Spiessbürger loszieht, die allenthalben in der Welt alle Ordnung umkehren wollen und leider – Gott erbarm! – bald bei allen Fürsten Gehör finden. – Ich würde dem Toren dieses wohl gern verzeihen, aber die Übel, die er im Gefolge dieser Grundsätze dem Land tut, sind ihm beinahe, weiss Gott, nicht zu verzeihen. Seine grenzenlose Frechheit, nicht so sehr in Behauptung seiner Grundsätze als in Verspottung des Beunruhigenden, welches die Not der Gefangenen doch in alle Menschenherzen bringen sollte, machen mich mit Entsetzen an den Mann denken, und da es mir besonders bei ihm auffallen müsste, dass durch die harte Art, mit den Gefangenen umzugehen, leidenschaftliche Menschen, die an Richterstellen sind, tief in Grund verdorben werden können, so scheint es mir meine Pflicht, Eurer Hochfürstlichen Durchlaucht alles zu sagen, was ich von Till in dieser Hinsicht reden gehört und tun gesehen.

Er eröffnete mir mit eigener Hand die Türe seiner Gefängnisse und sagte dann: „Sehen Sie hier die Hunde – um kein Haar sollen sie es besser haben als vor hundert Jahren, und je mehr ich höre, dass man sie in Spiegelsäle einsperre und mit Biskuit und Bonbon füttern solle, desto schärfer will ich sie halten. Sie wissen nicht, was das für verfluchte Kerls sind. Ich will ihnen gerade, weil Sie da sind, zeigen, wie ein halbes Dutzend Burschen, die bei hoch und scharf von Fürsten verbotenen Spielen attrappiert Anmerkung wurden, für alle Teufel leugnen werden. Aber ich will sie zusammen­hauen lassen, dass sie nach Gott schreien, bis das Ding glaslauter (ist) und ich aufs Haar weiss, was sie mir schuldig (sind). – Und die Hamburgerin (eine Hure, die er gefangen hatte) will ich an der Stud Anmerkung zwicken machen, bis sie alle angegeben (hat), die das Bubenwerk gern zu wohlfeil treiben wollen.“

Ich darf nicht fortfahren – in diesem Geist und Ton war alles, was von Till über diesen Punkt redete. Mein Herz war beklommen beim Gedanken, dass ein Mann wie von Berg auf der Gerichtsbank grau geworden. Aber meine Unruhe ward zu empörender Bitterkeit, als ich, von ihm weggehend, seine Kanzlei, seine Unterbeamten und seine Dörfer allgemein auf diesen Ton der Hartherzigkeit und Grausamkeit gestimmt fand und allenthalben wie der Tag am Himmel auffallend sah, dass Gewinn aus jedem Ding zu ziehen und Vieh und Menschen ohne Erbarmen leiden zu sehen in seinem ganzen Distrikt charakteristischer Volkszug ist. Einen Vorfall, der diesen Umstand ins Licht setzt, kann ich mich nicht enthalten, mit aller Ausführlichkeit Eurer Hochfürstlichen Durchlaucht vorzulegen.

Ich ging am Morgen früh von Ober-Nelsau weg *) Anmerkung und war nicht weit vom Dorf, als ich einen Mann antraf, der dann alle Wetter donnerte und fluchte, dass der H...bub mit den Stieren nicht nachkommen wollte. Es gelüstete mich, den dicken Mann näher kennenzulernen, und um ihn reden zu machen, grüsste ich ihn freundlich und fragte ganz teilnehmend, wo es ihm fehle? „Ha, der h...mässige Treibbub weiss, dass ich ins Schloss muss, und lässt mich warten. Ich könnte ihn zertreten, wie er mich immer wild macht“, sagte der Mann und knirrte mit den Zähnen. Indessen kam der Knabe. Hust – klöpfte ihm der Alte mit der Geissel um die Beine, stellte die Ochsen unter schrecklichen Stössen an den Pflug, denn der eine war etwas störrisch und folgte nicht gleich. Der Mann zitterte vor Zorn und schlug mit dem Geisselknopf auf das Tier, dass seine Rippen krachten. Dann fuhr er mit wildem Keifen fort, wie wenn ich nicht da wäre: „Der H... Junker, er weiss, wieviel jetzt zu tun ist, und doch müssen wir alle Tag mit seiner Hundsarbeit geplagt sein und sind doch immer nur die Narren im Spiel.“

Er ging jetzt fort, aber so ein Selbstgespräch schien mir für die eigentlichen Endzwecke meiner Reise näherer Aufklärung würdig, und ich machte mich alsobald freundlich an den Jüngling, der beim Pflug blieb, und fragte ihn, wer der Mann sei, der soeben fortgegangen (war), und warum er so wüte. – „Es ist des Junkers Gerichtsvogt“, antwortete der Jüngling, „und dieser hat eben wieder ein paar Braten im Käfig, und dann muss der Vogt mit der Kanzlei täglich im Schloss sein, (um) aus den armen Schelmen alles herauszumorden, womit man sie brandschatzen kann. Und jetzt ist’s eine unruhige Zeit, der Vogt hat sonst alle Hände voll zu tun, und er meint, glaub’ ich, dergleichen Fischerei und Krebsarbeit sollte man nur in der ruhigen Zeit treiben und am meisten auf die Wintertage sparen, wo er sonst lange Zeit hat und dann gern ins Schloss läuft.“

„Was hat der Junker für Gefangene?“, fragte ich weiter. „Ein halbes Dutzend arme Teufel, von denen man jetzt herauspressen will, sie hätten mit Karten gespielt, obgleich es sicher nicht wahr ist. Aber es geht mich Gott Lob nichts an, und ich konnte also mein Maul zuhalten.“

„Es geht mich auch nichts an“, erwiderte ich, „ich bin hier ganz fremd, aber es tut mir im Herzen weh, wenn ich höre, dass man mit den Leuten so umgeht, wie du erzählst.“ „So kannst du Gott danken, dass du nicht unter uns wohnst“, erwiderte der Jüngling, „denn wenn dir das so ans Herz geht, so würdest du hier wohl bald vor der Zeit sterben.“

„Macht er es denn auch gar so übel?“, sagte ich. Der Jüngling sah mich jetzt scharf an, schwieg eine Weile und sagte dann wieder: „Du bist kein Spion, ich darf dir’s wohl sagen, und es drückt mich so sehr, dass es mir wohl tut, wenn ich davon reden und mein Herz ausleeren kann.“ Hier hatte der Jüngling Tränen in den Augen und sagte dann weiter: „Mein Bruder ist auch unter den Gefangenen, und es ist doch weiss Gott wahr, dass er in seinem Leben keine Karten in den Händen gehabt (hat) und sie nicht kennt. Siehe Nachbar, die Sache verhält sich so: Ein Kerl aus dem Schloss warf ein Kartenspiel im Wirtshaus auf den Tisch, die jungen Burschen hatten auch ein Glas Wein zuviel im Kopf und narrten mit den Karten, aber ohne einen Heller Geld, und eben kam wie bestellt des Junkers Gevatter, ein beeidigter Wust, ins Wirtshaus. Der sah die Karten und gab die Knaben an. Jetzt will man mit Teufels Gewalt von ihnen herausbringen, sie hätten um Geld gespielt, damit man von einem jeden 15 tt. herausschinden könne. – Und die Hamburger Dirne, die er auch drin hat, wollte er nie aus dem Dorf fortschicken lassen, bis man allen reichen jungen Leuten Fallstricke mit ihr gelegt hatte, und jetzt ist in allen Häusern eine geheime Treibjagd, und man sagt, er werde diesfalls viele 100 Gulden aus dem Dorf ziehen und dann über alles jedermann ein Stillschweigen auferlegen.“

Ich sagte mit Wehmut zum Jüngling: „Das ist wohl schlimm, aber eben die Vögte sollten solchem Unwesen steuern.“ „Ach, mein Gott!“, sagte der Jüngling, „das sind just die, welche das Übel, das eine ungeschickte oder böse Obrigkeit über ein Land bringt, siebenfach gross machen, und es ist, wie wenn sie augenblicklich, so bald sie das Amt kriegen, aufhörten, Menschen und Bauern wie andere Leute zu sein. Einmal mein Meister ist, seitdem er Vogt ist, kein Schuss Pulver mehr wert. Ich diente vor zehn Jahren schon bei ihm, da war er noch nicht beeidigt, und ich hätte keinen besseren Meister wünschen mögen. Er bekümmerte sich um nichts, was andere Leute anging, und war gewiss vollkommen in der Ordnung und wie man in der Welt sein muss, wenn es einem wohl gehen soll. Jetzt hat er am ganzen Leib kein Haar mehr, das ihm gleicht. Anmerkung Er meint, die ganze Welt sei bloss allein um seinetwillen da, Weib und Kind, Ochs und Kuh, Hund und Katz, Knecht und Magd tyrannisiert er alle gleich. Aber der Grund von allem ist, weil ihn das Gewissen plagt. Es ist halt ein Greuel, unter unserer jetzigen Obrigkeit ein Amt zu haben. Wie sie mit dem Menschen umgeht, muss auch der, der den entferntesten Anteil daran nimmt, den letzten guten Blutstropfen, den er im Leib hat, verlieren, und dann ist’s natürlich, dass es die armen Tröpfe, die sich so zu harten unmenschlichen Dingen brauchen lassen, zu Zeiten doch auch beunruhigen muss. Meinen Meister quält es sichtbar, dass er so viel auf dem Herzen hat. Aber anstatt sich zu ändern und zu bessern, rast und wütet er dann, und das grösste Unglück ist, dass seine Wildheit wie seine übrigen Fehler nach und nach das ganze Dorf anstecken. Du wirst weit und breit keine wütenderen Leute antreffen als hier und weit und breit keine Eltern so wild und roh und grausam mit ihren Kindern umgehen sehen wie hier. Aber es kann nicht anders sein, wenn ein Kind nur eine Birne oder einen Mohnsamenkopf abrupft, so müssen sie fürchten, der Junker vernehm’s, und sie werden gerupft, wo sie Federn haben. Ich denke manchmal, Nachbar: Wenn unser Herzog wüsste, was der Junker mit seinem grausamen Die-Leute-in-Furcht-und-Angst-Jagen Böses gestiftet und wie weit und breit er alles Volk hartherzig, grausam, eigennützig, verschlagen und nachsüchig Anmerkung gemacht (hat), er würde gewiss eine andere Ordnung bei uns machen, als wir leider eine haben.“

„Aber mein Freund! Wer lehrte dich, alles Böse, das in deinem Dorf ist, auf den Junker (zu) schie­ben?“, sagte ich da zu meinem Jungen. – Mein Mann stutzte mich jetzt an, ich musste lächeln, er war gleich wieder ruhig, lächelte auch und fuhr fort: „Ich weiss wohl, es ist sonst nicht der Brauch, so oben anzufangen, wenn man von Übeln im Land redet. Aber ich weiss gottlob über diesen Punkt etwas mehr als die andern, die in einem solchen Zwilchkittel wie ich das Vieh hin und her treiben.“ – „Hat dich denn jemand etwas Besonderes hierüber gelehrt?“, fragte ich ihn. „Ha, ich hatte das Glück, dass der alte Pfarrer selig mein Pate war und mich besonders lieb gewann. Er gab sich ganz besonders mit mir ab und sagte mir hundertmal, er sehe, dass ich ein gutes Herz habe und niemand nichts Böses tue noch wünsche. Darum sei ich ihm so lieb, und er lehrte mich auf eine Art gar nicht wie ein Pfarrer, sondern wie wenn ich sein Kind wäre, so dass er mir oft auch Sachen von der Obrigkeit sagte und mir zeigte, wie das Böse so oft von oben herab ins Volk komme. Es machte mir, so jung als ich damals war, von Herzen Mühe, dem frommen alten Mann hierüber alles zu glauben, was er sagte, denn ich dachte in meiner Unschuld, es könne fast nicht anders sein, die Obrigkeiten müssten doch auch Gott fürchten. Aber jetzt habe ich’s erlebt, seitdem von Till an der Regierung (ist). Die Gegend sieht sich nicht mehr ähnlich: Zorn und Gift, Hass und Neid sieht den Leuten, seitdem er da ist, zu den Augen hinaus, und vor Zeiten war bei einem stillen frommen Leben in allen Haushaltungen viel Freud und Ruhe, und niemand wusste fast etwas von dem Tyrannisieren und Auflauern, das jetzt allgemein eingerissen (ist), seitdem die Vorgesetzten sozusagen nur des Junkers Spione und Ein- und Zutreiber geworden sind.“

Es ward mir warm bei diesem Gespräch, und ich wollte den Jüngling auf die Probe setzen, wie es eigentlich um ihn stehe, und antwortete ihm: „Mein Freund! Dem allem ist bald zu helfen, wenn das wahr ist, was du sagst. Ich will auf mich nehmen, es dem Herzog zu sagen.“ Der Jüngling staunte mich an und sagte dann mit einer Entschlossenheit und einem Blick, der mir durch die Seele ging: „Kannst du das?“ „Ja, ich kann es“, antwortete ich ihm mit Ernst.

„Nun, wenn du’s sagen willst, so will ich heute noch aus dem Land, denn sonst gnade mir Gott. Aber wenn du glaubst, es werde dann geholfen, so will ich dafür gern das Land meiden, so lang es nötig ist.“

Mein Herz schlug mir ob dieser Äusserung, die so ganz das Gepräge reiner innerer Hoheit und Grösse hatte. – „Nein“, war meine Antwort, „hast du die Wahrheit geredet, so weiche nicht aus dem Lande, sie soll dir auf mein Wort hin nichts schaden.“ – „Auf dein Wort hin“, erwiderte der Jüngling, „wer bist du?“, und sah mich steif an. Ich nahm seine Hand und schlug mit meiner Rechten den ländlichen Handschlag, der, wenn das Auge ruhig, heiter und freundlich Unschuld strahlt, von denen verstanden wird, die ihn auch geben können. – Mein Mann verstand ihn, ward vollkommen ruhig. „Dir kann ich trauen und glauben, du bist wie unser einer“, antwortete der Edle. Ich schied von ihm weg, der Jüngling pflügte seinen Acker, und ich hörte ihn von ferne ein Loblied singen dem Allerhöchsten.

Die Fortsetzung künftig.

Nummer 21

Donnerstag, den 23. Mai 1782

Ihr Töchter der Edlen und Ihr Frauen Anmerkung der Männer, die sitzen und richten über Leben und Tod, ich muss mich hoffentlich bei Euch nicht entschuldigen, dass ich meine Materie fortsetze. – Aber Ihr Edlen, erlaubt mir, dass ich Euch bitte: Gebt euren Männern und euren Brüdern dies und ein paar folgende Blätter nicht in die Hände, bis Ihr sie gelesen, und lasst sie nicht allein reden und richten über ihren Inhalt. Sie mögen die Gesetze kennen – Ihr kennt den Menschen, und die Sache, die wir untersuchen, fordert Eure Kenntnisse wohl so sehr als die Kenntnisse des Hutes.

Fortsetzung von Arners Gutachten

Freilich war von Berg unter denjenigen, welche die rohere Art mit den Gefangenen umzugehen billigen, weitaus derjenige, der den Gegenstand von der edelsten und grossmütigsten Seite ansah, so wie von Till auch weitaus der schlimmste, unvernünftigste und boshafteste von denen war, unter deren Händen diese Grundsätze Elend und Jammer über das arme Volk der Gefangenen verhängen.

Aber wenn ich die ganze Zwischenlinie vom von Till hinauf bis zum von Berg ins Auge fasse, nämlich die ganze Reihe aller, welche harte Gefängnisse und Pein und Marter über die Gefangenen verhängen, so ist von der untersten Tiefe eines von Tills hinauf bis zum ersten Edlen kein Punkt da, auf welchem ich mit Ruhe stehen und denken könnte: Es hat hier mit diesen Grundsätzen keine Gefahr. Der einzige von Berg ist es, von dem ich’s denke und von dem ich es von Herzen sage. Im ganzen Grossen empfinde ich unaussprechlich, dass diese rohe alte Manier für die Leidenden, für ihre Richter und für die ganze Menschheit höchst gefährlich ist.

Aber die endliche Entscheidung der vorliegenden Frage führt ohne anders zu den ersten inneren allgemeinen Triebfedern des Gouvernements Anmerkung, (d.h.) der Gesetzgebung und der Polizei, hinauf. Und in dieser Hinsicht ist der Gesichtspunkt, in welchem von Berg den Gegenstand ansieht, höchst wichtig, denn es ist sicher, dass es von der mehr oder minderen Güte oder Schwäche der höheren Stufen der Gesetzgebung abhängt, wie weit man mit den Gefangenen, ohne Nachteil des Staats, allgemein schonend und menschlich umgehen könne oder nicht. Anmerkung

Immer ist es die mehr oder mindere Wichtigkeit des Geständnisses der Verbrecher, welches die mehr oder mindere Rohheit der Gesetze gegen die Gefangenen veranlasst, erlaubt und notwendig macht.

Diese Wichtigkeit aber ist einerseits auf den Verbrecher, anderseits auf den Staat, der ihn gefangen setzt, relativ. Unumgänglich notwendig ist das Geständnis des Verbrechers nur in zwei Fällen: Erstlich, wo Todesstrafen über den Verbrecher ein unwiederbringliches Unrecht verhängen würden, wenn man sich in der Präsumtion, dass er überwiesen (ist), irrte, welche menschliche Schwachheit wahrlich erleuchteten Tribunalen begegnen kann wie unerleuchteten. Zweitens ist dieses Geständnis unumgänglich nötig, wo nahe dringende Umstände zeigen, dass im Land durch Schonung der Gefangenen fortdauernde Verbrechen, an welchen die Gefangenen auch nur den entferntesten Anteil haben, die sie aber verhehlen wollen, zum öffentlichen Schaden Fuss fassen und ungehindert weitergreifen wollen.

Aber über diesen doppelten Gesichtspunkt ist unumgänglich zu bemerken, dass ein Staat die Todesstrafen immer als Zerstörung realer Kräfte anzusehen hat und folglich in jedem Fall verhüten muss, in welchem er den Zweck seiner Gesetzgebung auf eine minder schädliche Art erreichen kann Anmerkung, ferner dass ein jeder Staat dieses in dem Grad kann, in welchem er durch den Vorschritt seiner Arbeitsamkeit, seiner gesicherten häuslichen Geniessungen und seiner eingeschränkten Sitten beruhigten Wohlstand allgemein in allen Ständen verbreitet und durch eine auf diesen Wohl­stand gegründete Ehrliebe und zu den Bedürfnissen der Nation hingelenkte Erleuchtung die Rohheit der alten Barbarei, die nur auf Blutgerüsten die Schauspiele fand, die bei ihr Eindruck machten, im Volk auslöscht und so durch die Kraft einer festen, gegen die Anfänge der politischen Übel stark wirkenden Gesetzgebung den Quellen der Verbrechen Einhalt tut.

Durch diese Weise und höhere Art, den Verbrechen Einhalt zu tun, werden natürlicherweise die Todesstrafen in den weit mehreren Fällen unnotwendig und überflüssig, und die Gesetze, welche sie bestimmen, werden dann durch sich selber in ihr Grab sinken, wenn ihre Ausübung allgemein und auffallend dem Zweck ihrer Bestimmung nicht mehr entsprechen wird, und dann wird auch der Richter sich in die glückliche Lage versetzt sehen, bei zusammentreffenden irreführenden Umständen dem Angeklagten nie kein unwiederbringliches Unrecht zu tun.

Durch eben diese Verbrechen verhütende Gesetzgebung und Polizei werden ferner die Fälle, in welchen die Schonung der Gefangenen fortwirkende Gefahren über ein Land bringen, die ohne die Eingeständnisse der Gefangenen nicht leicht hintertrieben werden könnten, höchst unwahrscheinlich, und ich behaupte kühn, dass ein Land, in welchem die öffentliche Sicherheit gar viel von der rohen und harten Art, mit den gefangenen Verbrechern umzugehen, abhängt, ganz gewiss im Wesen seiner beruhigten Glückseligkeit, folglich seiner vollendeten Gesetzgebung noch sehr weit zurück ist, es mag dann sonst in seinen Galaauftritten so aufgestützt und aufgemotzt erscheinen, als es will.

Eure Hochfürstliche Durchlaucht erlauben mir, diesen Gesichtspunkt ein wenig zu verfolgen.

Gesetzgebung und Polizei müssen durch ihre Realwirkungen den Staat instand stellen, ohne Gefahr schonend und menschlich gegen Verbrecher handeln zu können, und wo sie nicht so weit wirken, da muss man forschen, warum und wo es fehle. Man muss immer trachten, von oben herab zu helfen, wo man mit einem auf Tausende wirkt, und nicht ewig zurückstehen in der Armseligkeit, den Verbrecherwust nur in einzelnen Winkeln aufzuräumen.

Der Müssiggänger, wo er immer im Land ist, und jedermann, der eine bürgerliche Verbrechen veranlassende Lebensart treibt oder Lebenswandel führt, alle Personen, welche von Unterdrückung, Gewalttätigkeit, Brandschatzen und anderen Sachen, welche das Menschenherz leicht hartherzig machen, ihr Brot haben, müssen dem Auge einer scharfen Polizei unterworfen und genau beobachtet werden. Der Eintritt und Aufenthalt fremder im Land streifender Personen muss mit geschärften Bestrafungen erschwert und gehindert werden.

Alle Einwohner, deren Lebensart und Beruf ihnen auf geradem Weg nicht den Unterhalt, den sie geniessen, und den Aufwand, den sie machen, verschaffen kann, müssen in beständiger Gefahr der schärfsten Untersuchungen über ihre Hausordnung und über ihre Erhaltungsweise stehen. Der Müssiggang muss als ein Staatsverbrechen angesehen werden und seine Beharrlichkeit als ein fortdauerndes Vergehen gegen die Sicherheit des Landes bestraft werden.

Der gesicherte häusliche Wohlstand ist der Lohn und Gegensatz Anmerkung der vielen Opfer, welche der Bürger – besonders in polizierten Anmerkung Staaten – den allgemeinen Verhältnissen seines Vaterlands zu bringen, ich weiss nicht, ob ich sagen soll: gezwungen wird oder schuldig ist. Aber ich segne das Land, wo er Anmerkung von Herzen fühlt, dass er es schuldig ist. Immer aber ist, diesen häuslichen Wohlstand bei Arbeit und Ordnung jedermann im Land sicherzustellen, der oberste Zweck der Gesetzgebung und Polizei und die Basis, worauf eine jede weise Staatskunst ihre Aussichten zur Beförderung der wahren Grösse des Reichs und des öffentlichen Wohlstandes gründet und gründen muss, und darum müssen auch alle minder wichtigen Gesichtspunkte und Staatsbedürfnisse diesem obersten untergeordnet werden.

Ich zähle es unter die vorzüglichen Glückseligkeiten meines Lebens, dass ich hier fortfahren und in diesem Gutachten an meinen Landesherrn unverhohlen und ohne einiges Bedenken heraussagen darf: Die Grundsätze bei Eintreibung der Staatsrevenües Anmerkung, die Kriegsgesetze, die Form und Wirkung des Militärs, die Grundsätze der Justizkammern, die Rechte der Herrschaftsherren, der Unterbeamten, der Schreiber, der Advokaten, die Vorzüge des Adels, der Einfluss der Geistlichkeit und des Hofes, kurz: alle grösseren und kleineren Triebfedern der Macht und der Regierung müssen dahin wirken, den grossen Endzweck der Gesetzgebung, den Genuss eines reinen gesicherten häuslichen Wohlstandes, der auf die Erfüllung seiner Pflichten, auf Tätigkeit und Fleiss, Genügsamkeit und Treue sich gründet, allem Volk aus allen Ständen sicherzustellen. Und diese Unterordnung aller Privatverhältnisse und minderen Staatsbedürfnisse unter dieses oberste und erste ist wahrlich das einzige wahre Mittel, den Quellen der Unordnungen, welche die Verbrechen erzeugen, Einhalt zu tun, und wo die Gesetze des Staates oder die Willkür der Regenten dieses erste Bedürfnis des gesellschaftlichen Lebens unbefriedigt lassen, da ist’s dann unmöglich, daran zu denken, die Gefangenen mit Schonung zu behandeln, deren Taten in allen Ecken wie mit Absicht genährt und gepflanzt werden, und insoweit bin ich ganz der Meinung von Bergs: Wo Rohheit, Gesetzlosigkeit, und Verbrechergeist allgemein im Land ist, wo sie hoch oben, im Geist der Gesetzgebung und in den Sitten der Beamten etc., Nahrung findet und das Volk nicht durch die verschiedenen Staatstriebräder zum ruhigen Genuss seiner Naturrechte und zur sanften Empfindung des Glücks seiner Menschlichkeit emporgehoben wird, da ist es blosse affektierte Empfindelei, mit den Gefangenen, die man sozusagen in ihre Bande und Ketten gelockt und gepfiffen (hat), mit schöngeistigen Verzierungen Parade zu machen.

Wahre Menschlichkeit und Schonung in der Art, mit den Gefangenen umzugehen, hängt mit dem Grad der Menschlichkeit, Schonung und Volkserhebung, die im ganzen Geist der Staatsverfassung herrscht, zusammen, und sie ist nach Massgebung der Weisheit, Kraft und Ordnung der das Hausglück der Völker bestimmenden und leitenden gesetzgeberischen Gewalt gross oder klein.

Der Staat, der Verbrecher fürchten muss, kann Verbrecher nicht schonen. Nur da, wo Krankheiten nicht für gefährlich ansteckend gehalten werden, kann man die einzelnen Kranken mit ganzer Sorgfalt und Schonung behandeln, aber wo Lage und Luft, Umstände, Diät und Sitten insgesamt zusammenstimmen, eine allgemeine Ansteckung besorgen zu machen Anmerkung, da muss auch eine weise und fromme Regierung oft unaussprechlich harte Verfügungen gegen die einzelnen Kranken treffen, und dieser Umstand ist’s wahrlich auch, der das Schicksal der Gefangenen in der Hand des weisesten und besten Richters hart und elend machen kann.

Der grosse Punkt, Verbrecher menschlich behandeln zu dürfen, hängt also offenbar von der inneren Ordnung, Kraft und Weisheit der Staatsgesetze und ihrer Verwaltung ab, und wenn Eure Durchlaucht fortfahren wie bisher, dem Aussaugen, dem Übervorteilen, kurz aller Unordnung und Gewalttätigkeit, die so allgemein die Quellen der meisten Verbrechen sind, Einhalt zu tun und Ordnung, reine häusliche Freuden und frohen Lebensgenuss in allem Volk zu verbreiten, so werden Eure Hochfürstliche Durchlaucht von selbst die Mittel gefunden und ausgeführt haben, welche die Richter Ihres Landes in den Fall setzen werden, ohne Gefahr für den Staat die Gefangenen mit ausgezeichneter Schonung zu behandeln.

Allenthalben muss sich der Gesetzgeber und Richter in Bestimmung des vorliegenden Gegen­standes nach den bestimmten Umständen seines Lokals und den grössten Bedürfnissen desselben richten. Immer sollte freilich die Freiheit des nicht überwiesenen Menschen gesichert und nur der Verbrecher gebunden werden. Aber das ist nicht möglich als nur da, wo der Verdächtige auch beobachtet, der Lasterhafte verachtet, der Zweideutige hintan gesetzt und der niederste Untertan vor den Eingriffen des Obersten sicher beschützt ist. Und immer muss die Gefangenschaft in dem Grad dem Volk ein Gegenstand des Abscheues bleiben, in welchem seine Anmerkung Rohheit fordert, dass es durch Abscheu und Furcht geleitet werde.

Fremdes Anmerkung Gauner-, Bettel- und Strolchenvolk kann ich kaum von der Notwendigkeit, durch ekelhafte dunkle Löcher und harte körperliche Strafen vom Eintritt ins Land abzuschrecken, lossprechen. Vom einheimischen Volk können alle Personen, die nur in einzelnen Taten gefehlt haben, ohne Nachteil in Gefangenschaften, die ihnen keine weitere Unannehmlichkeiten verursachen, verwahrt werden. Aber Leute,

  • deren Verbrechen nicht einzelne Handlungen, sondern eine Land und Leute verheerende Reihe von Taten (sind), die weit und breit langes, dauerndes Elend um sie her verbreiten,
  • Leute, die mit ihrem Leben, das ist mit dem ganzen Geist und Ton ihrer Sitten und ihres Wandels, Elend, Not und Jammer um sich her verbreiten,
  • Leute die ihr eigen Fleisch und Blut mit ihrem Müssiggang, mit ihrem Umherstreifen, mit ihrem Strolchen- und Spielerleben vernachlässigen, zugrunde richten und verheeren und so auch ihre Kinder zu Verbrechern gegen den Staat bilden, wie sie sind,
  • Leute, die obrigkeitliche Gewalt und Ansehen anhaltend zur Unterdrückung ihres ärmeren und schwächeren Mituntertanen missbrauchen und so die Hartherzigkeit ihrer Schelmenstreiche und Blutsaugereien unter einem Mantel bedecken, der allem Volk das unverdächtigste Zeichen der gewissenhaftesten Treue, und der heiligsten Gerechtigkeit sein sollte,
  • alle Personen, die in ihrem vorzüglicheren Reichtum, in der Art ihrer Berufe und Gewerbe Mittel und Wege gefunden (haben), anhaltend sich landesbedrückender Verbrechen schuldig zu machen,

scheinen mir im Fall zu sein, durch tiefe und harte Umstände in ihrer Gefangenschaft zum Gefühl gebracht zu werden, dass mit Recht ein unbarmherziges Gericht über den ergehen soll, der nicht Barmherzigkeit geübt, und ich mache mir kein Bedenken, zu urteilen: Die Gefangenschafts­art von Leuten, deren Leben anhaltende Hartherzigkeit voraussetzt und die durch Erstickung allen Gefühls von Schonung, Menschlichkeit und Liebe ihre Lagen, Berufe und vorzüglichem Kräfte ihrem Nebenmenschen gleichsam zur Qual und Marter gebraucht haben, müsse beängstigen und hart sein. Hingegen die Gefangenen, die bloss einzelner Handlungen schuldig (sind), welche die Gesetze als Verbrechen bestimmen, dabei aber nicht durch die ganze Macht eines Herz und Seele verderbenden Lebenswandels unempfindlich wurden, diese können nach meinem Urteil mit Schonung behandelt werden, und ihre Gefangenschaft darf auf keine Weise etwas Unnötiges, Plaghaftes und Beängstigendes mit sich bringen.

Nach Festsetzung dieses Unterschiedes scheinen mir dann folgende Regeln notwendig: Das Entsetzen, welches die Gefangenschaft auf Verbrecher von der ersten Art bringen soll, muss unerbittlich alle Personen treffen, die im Fall sind.

Je grösser, je mächtiger, je sittenverheerender, je menschenbedrückender der Gefangene gehandelt, je länger, je anhaltender, je unbarmherziger er seine Nebenmenschen geplagt, desto gewisser, desto anhaltender desto Leib und Seele erschütternder soll seine Gefangenschaft sein.

Die Untersuchungsart der Verbrechen dieser Art Gefangener soll in hohem Grad erniedrigend, kränkend, ja selbst schmerzhaft sein; nicht Marter, die ihre Körper erschöpfen, aber Streiche, Ruten, Schande, Hunger, schlechtes Essen, wenn dieses wahrscheinlich zu Entdeckungen führt, die ihre Fehler zum Teil wiedergutmachen könnten, kann man unmöglich ganz abraten. Doch scheint es notwendig, noch diese Regel beizufügen, dass hier nichts Willkürliches bleibe, sondern dem grausamsten und hartherzigsten Verbrecher sicher auch das schlechteste Essen und das härteste Lager zuerkannt werde.

Das Gefängnis war im Geist unserer Alten (eine) Strafe, und es scheint mir täglich mehr aufzufallen, dass es der roheren Klasse Verbrecher Strafe bleiben müsse.

Von dieser Tiefe in der Behandlung der abscheulichsten und verworfensten Menschen, muss man dann hinaufsteigen mit besserer Behandlung der weniger verabscheuungswürdigen Gefangenen bis zum sanften Schonen der verführten Unschuld, des überraschten Fehlers, auch wenn diese in Handlungen ausgebrochen, welche der Richter im Land selbst mit dem Tod bestrafen muss.

Aus diesem Unterschied fliesst dann sehr natürlich der Grundsatz: Die Gesetze müssen die Behandlungen der Gefangenen in die Hand der edelsten, unabhängigsten und erlauchtesten Männer legen. Zweitens: Die Kriminalrichter und Inquisitoren müssen nicht leicht abgeändert Anmerkung werden. Drittens: Die Gesetze, wie die Gefangenen sollen behandelt werden, müssen bestimmt, deutlich und höchst bindend sein. Weiter glaube ich, Inquisitionsrichter müssen, um körperliches Leiden oder den ersten Grad der Marter über einen Gefangenen zu erkennen, immer einhellig sein. Der höhere Grad der Marter aber wird nach Massgebung, dass es möglich (wird), die Todesstrafen immer mehr einzuschränken, nach und nach täglich mehr untunlich und überflüssig werden, und ohne auffallendes Bedürfnis der Lokalumstände eines Staates ist und bleibt eine jede härtere peinliche Frage eine unverantwortliche Unmenschlichkeit gegen den armen schwachen Gefangenen.

Auch sollen alle Personen im Land, welche Interesse vom Geständnis der Verbrecher haben können, von allem Einfluss auf die Behandlungsart der Gefangenen entfernt werden.

Alle Geldinteressen, welche Partikularen Anmerkung vom Verbrechen und ihrem Geständnis haben möchten, müssen aufhören, denn hier liegt vielleicht der Mittelpunkt der meisten Abscheulichkeiten, um derentwillen Europa das Schicksal des Gefangenen allgemein aufmerksam macht.

Die Nuancen von der abscheulichen Rohheit eines von Tills bis zum hohen reinen Adel von Bergs lassen uns stufengerade von Hartherzigkeit und Unmenschlichkeit bemerken, die fast zahllos sein können, aber sämtliche haben sie alle ihre Quellen in den Revenüen der Stände, welche von den Lastern ihrer Nebenmenschen und von ihrer Behandlungsart Nutzen zu ziehen sich erkühnt haben.

Aber alle Privatanmassungen, die Fehler der Menschen zum Opferstock seines Hauses zu machen, sind sicher landesverderblich und fruchten zu nichts, als dass sie die Fehler pflanzen, die sie zu bestrafen scheinen.

Der Verbrecher im Land ist im eigentlichen Verstand Anmerkung durch sein Verbrechen in die Hand des Landesfürsten gefallen und soll daher im ganzen Verstand des Worts mit des Fürsten Hand und unter des Fürsten Auge und von Personen, welche hier im allerwenigsten Partikularinteresse und -gesichtspunkte haben können, behandelt werden.

Ich weiss wohl, wohin dieser Grundsatz führt und wieviel Interesse sich dagegen verbindet. Aber ich weiss auch, dass ohne seine Befolgung niemals eine allgemein gerechte Behandlung der Gefangenen möglich (ist), und ich halte die Anmassungen, eigenmächtig über Galgen und Rad (zu) disponieren, für eine dem echten Edlen unwürdige Liebhaberei. Wenn er unter einem Fürsten lebt, der eine weisere, menschlichere und kräftigere Gesetzgebung wirksam machen will, als der Edelmann auf seiner Herrschaft einzuführen nicht in der Lage sein kann, so scheint er mir um so mehr schuldig (zu sein), dem Vorschritt der Menschlichkeit seines Fürsten Hand zu bieten, als eben die missverstandenen Vorrechte des Adels und kleiner Orten bis jetzt Millionen Gefangene in Hände von Menschen geworfen (haben), die um ihrer Schwäche und Kleinheit willen in Ewigkeit sich nie von der Notwendigkeit der Folter und des Rades werden befreien können.

Nummer 22

Donnerstag, den 30. Mai 1782

Fortsetzung von Arners Gutachten

Der wahre hohe Fürstensinn schenkt von seinen Rechten am wenigsten die hin, welche ihm nichts eintragen, und die Schicksale über das Volk der Gefangenen selbst zu bestimmen, um Schonung und Menschlichkeit und emporhebende Gnade einer Klasse Leuten angedeihen zu lassen, welcher sonst niemand ohne Gefahr des Staates Schonung und Gnade erweisen kann, soll in dieser Hinsicht notwendig als ein vorzügliches Recht eines jeden Throns, auf dem ein Mensch sitzt, angesehen werden, indem das Gefühl edler menschlicher Taten ewig die höchste Wonne der Sterblichen sein und bleiben wird, und es ist sicher nicht die niederste Fürstentugend, wenn er auch beim Schicksal des Gefangenen findet, dass seine Krone leidet, wenn eine unrechtmässige Gewalt gegen das letzte Kind seines Reiches die Hand der Macht ausstreckt, und dass jeder den allgemeinen Bedürfnissen des Reiches zuwiderlaufende Gebrauch der Gewalt unrechtmässig und jede den öffentlichen Zweck der Gerechtigkeit verfehlende Härte gegen einen Menschen ungerecht ist.

Ich schreite weiter. Die Behandlung der Gefangenen gehört mit zu den Mitteln des Staates, den Quellen der Verbrechen Einhalt zu tun, und hier liegt der eigentliche Mittelpunkt der Richtschnur aller Grundsätze der wahren und ausführbaren Menschlichkeit in der Behandlungsweise der Gefangenen und die Grundursachen der folgenden Regeln, welche ich über diesen Gegen­stand für wahr halte.

1. Man muss die Verbrecher ungebessert nicht leicht wieder in Freiheit lassen. Ihre Gefangenschaft und Strafe muss Rückruf zu einer Lebensart sein, die ihrer Natur nach den inneren Quellen ihrer Verbrechen entgegen arbeitet, und auch nach ihrer Entlassung müssen sie weit mehr und genauer unter der Aufsicht des Staates bleiben als alle unverdächtigen Einwohner des Staates. Allenthalben muss man den Oberamtsleuten detaillierte jährliche Rechenschaft von ihrem ganzen Betragen, ihrer Unterhaltungsweise und ihrer Hausordnung ablegen, und diese müssen die ersten Spuren der sich wieder erneuernden Ursachen ihrer Verbrechen an die obere Justizgerichte schleunigst einberichten.

2. Bestrafte und wieder freigelassene Verbrecher müssen durch ausgezeichnete Besserung und durch verdienstvolles Verhalten wieder gänzlich hergestellt und zu den öffentlichen Ehren ihres Standes fähig gemacht werden.

3. Man muss keine Gefangenen aus den Händen der Gerechtigkeit lassen, ohne auf das sorgfältigste zu versuchen, durch sie den Quellen ihrer Verbrechen im allgemeinen nachzuspüren und von ihnen selber Handbietung und Anleitung zu suchen, denselben Einhalt zu tun.

4. Ohne höchst dringende Staatsbedürfnisse muss niemand für hundert und ein Jahr Anmerkung eingesperrt werden. Hoffnung der Erlösung muss bei allen Gefangenen die Grundtriebe der Ehre, der Selbstliebe und der Menschenliebe wieder entwickeln, die sie bei ihrem lasterhaften Leben geschwächt und verloren (haben). Sie müssen im Leiden ihres Zustandes zum Gefühl gebracht werden, dass sie auch noch jetzt zu etwas Gutem brauchbar (sind) und dass ein rechtschaffenes gutes Betragen ihnen auch in ihrem gegenwärtigen Zustand heilsam und nützlich ist.

5. Deshalb müssen alle Gefängnisse und Zuchthäuser auf einen Fuss gesetzt werden, der dem Endzweck, die Gefangenen zum Gefühl ihrer Pflichten und alles dessen, was schön, edel und gut ist, zurückzuführen, angemessen ist.

6. Die Kinder der Verbrecher müssen sämtlich, bis der Staat der Besserung ihrer Sitten versichert ist, ihnen entrissen und unter der Aufsicht des Staates erzogen werden, denn der Geist der Verbrechen vervielfältigt sich im Leben der Kinder, welche von ungebesserten Verbrechern erzogen werden.

Das sind die Hauptgesichtspunkte und Hauptgrundsätze, nach welchen ein Fürst den Gefangenen auf eine weise und gerechte Art Schonung und Gnade erteilen kann und zu erteilen suchen soll. Und wo einmal in einem Reich so ein edler, weiser und menschlicher den Verbrechen entgegenwirkender Geist der Gesetzgebung und Macht auch in diesem Punkt herrscht, so ist dann alles übrige, was in der Behandlung der Gefangenen etwa noch zufällig sein mag, gar nicht mehr so wichtig, und wo man im grossen und ganzen auf diesem Punkt steht, da hat es dann sicher nichts zu bedeuten, wenn etwa ein lebhafter Richter einem rohen Buben mit scharfen Rutenstreichen das Leugnen und Spitzbuben-Ausflüchten schwer macht.

Wenn die Todesstrafen einmal abgeschafft oder genugsam eingeschränkt sein werden, so wird der Grund des Leugnens in den meisten Fällen gehoben, und dann werden die berührten Grund­sätze, mit den Gefangenen umzugehen, natürlich dahin führen, dass diese im ganzen Ton ihrer Umstände fühlen werden, dass ihr Geständnis und ihre eigene Mitwirkung, das Böse, das sie verursacht, selbst wieder gut zu machen, das vorzüglichste und sicherste Mittel sei, ihre Umstände zu erleichtern und angenehmer zu machen.

Diese Grundsätze aber führen dann zur ganzen Umänderung des Äusserlichen der Gefängnishäuser. Anmerkung Lange Gefangenschaften werden auf diese Weise unumgänglich nötig, aber sie können nicht enge Winkel bleiben.

Der Gefangene muss arbeiten können, er muss Atem schöpfen, Luft geniessen, er muss Rechttun, Fleiss, Anstelligkeit, Einsichten etc. zeigen können. Es ist nötig, dass man aus seinem Tun abstrahieren könne, wozu er brauchbar (ist), denn auf diese Kenntnis allein kann ein wahrhaft weises, dem Staat nützliches Urteil über den Gefangenen gegründet werden.

Grosse, weitläufige Festungen sind die Orte, in welchen allein eine grosse Anzahl gefangener Menschen menschlich und zweckmässig behandelt werden können.

Die Verbrecher sind oft und viel Leute von den grössten Anlagen, und wenn ich je in meinem Leben von einer Erfahrung mit Sicherheit und mit vielseitiger Gewissheit durch und durch überzeugt worden (bin), so ist es von dieser, dass selbst in der niedersten Klasse von Menschen die Verbrechen und Taten der Gefangenen fast immer mit den wichtigsten und verborgensten Staatsgebrechen tief verflochten und verbunden sind.

Daher kann es nicht anders sein, als dass ihre Geschichte, wenn sie vom Menschenkenner und Staatsmann bis auf die ersten Quellen der Sitten und Angewöhnungen, die durch unmerkliche Gradationen sie zu ihren Verbrechen geleitet (haben), genau und sorgfältig erforscht würden, dieses zu den wichtigsten Staatsbedürfnissen, besonders in Beziehung der Nationalsittlichkeit, Licht und Aufschlüsse geben müsste, und ich bin gewiss, dass ein oder zwei Paar erleuchtete und zu diesem Endzweck besoldete Männer, die zu aller Freiheit im Nachforschen und Rapportgeben berechtigt und befohlen wären, in einem Jahr Wahrheiten für den Thron bringen würden, die ungeachtet ihrer höchsten Importanz für den Nationalwohlstand sonst demselben noch Jahrhunderte verborgen geblieben wären.

Ich verlasse diesen Gesichtspunkt und wende mich auf eine andere Seite. So ungerecht die Vorteile sind, welche Partikularen von den Verbrechen ihrer Mitmenschen ziehen, so unanständig ist es, wenn selbst ein Landesfürst den Zustand der Gefangenen zu seinem Nutzen und Vorteil einzulenken klein genug denkt.

So wichtig die Vergütung des Schadens (ist), den ihre Verbrechen angerichtet (haben), so unmöglich ist diese Wiedererstattung, ohne dass der Staat selbst sie in die Lage setzt und zu den Kräften emporhebt, in welchen sie auch nur des Gedankens und des Wunsches, diese Erstattung nach ihren Kräften leisten zu können, fähig werden können.

Die Verbrecher unerlesen, ungesondert nach den Kolonien einzupacken, sie also in Freicorps zu stecken und an Karren zu öffentlichen Arbeiten anzuschmieden ohne die geringsten Einrichtungen, ihre ungleichen Kräfte so zu brauchen, dass sie an Leib und Seele versorgt (sind) und ihre sittliche Verdorbenheit durch emporhebende Leitung gebessert (werden kann), ist ganz gewiss für die Nationalsittlichkeit und den vorzüglichen Endzweck der Gesetzgebung ein gar viel schlechteres Verfahren als die kurze alte Todesstrafe. „Der Hund ist doch so auch noch zu etwas gut“, sagt freilich das Hofdienstenvolk vom gemeinen Schrot allenthalben gar bald, aber es ist eben schlimm, dass dieses Volk auch fast allenthalben gemeiniglich gar viel besser Hunde brauchen als Menschen bilden kann. Dem sei, wie ihm wolle, so ist sicher: Ohne Anstalten, die Verbrecher wieder zu einem sittlichen braven Leben emporzubilden, ist keine menschliche Behandlung der Gefangenen möglich, und was man, ohne sich an diesem Hauptgesichtspunkt festzuhalten, sonst etwa künstelt, ist meistens Rodamontade Anmerkung und langt nirgends hin.

Wenn dann aber so offenbar auffällt, dass die sittliche Verbesserung der Verbrecher der erste Gesichtspunkt eines Staates sein muss, welcher den inneren Quellen der Verbrechen Einhalt tun will, so ist ebenso unumgänglich nötig, dass die Fürsten die Natur der Anstalten kennen, welche diesem vorzüglichen Endzweck aller Strafgesetzgebung entsprechen mögen. Diese zu erforschen, muss man sehr verschiedene Gesichtspunkte ins Auge fassen.

Man muss den Unterschied der Gefangenen mit allem Detail ihrer Umständen bemerken, man muss sein Auge auf ihre Bedürfnisse, ihre Kenntnisse, ihre Fertigkeiten, auf die Natur ihrer besonderen Fehler, auf ihre gewohnte alte Lebensmanier etc. werfen, und man darf nicht daran sinnen, eine grosse Anzahl Gefangene, bei welchen man eine wahrhafte sittliche Besserung und ihre eigene Mitwirkung zur Hemmung der Quellen ihrer Fehler bewirken will, auf einen gleichen Fuss zu behandeln. Es müssen unumgänglich nach der Verschiedenheit dieser Personen Mittel und Wege da sein, sie ungleich und einen jeden wenigstens in den Hauptsachen den Bedürfnissen seiner besonderen Lage gemäss zu versorgen.

Dieser Begriff scheint im Anfang über die Massen schwierig und zu Unordnungen und Verwirrungen hinlenkend, aber er ist es nicht mehr so sehr, wenn man das Ideal meiner Behauptungen bis in sein Detail verfolgt.

Es ist wahr, es setzt voraus, dass die Gefangenen immer von einem sehr weisen und geübten Tribunal behandelt werden müssen. Es setzt ferner voraus, dass die Glieder dieses Tribunals Kenntnisse miteinander verbunden besitzen, welche man freilich oft nicht beieinander verbunden antrifft, zum Beispiel Kenntnis des Menschen im niederen Stand, verbunden mit tiefen Einsichten in den Einfluss und den Zusammenhang, den die Quellen der Verbrechen mit der Gesetzgebung und dem allgemeinen Zustand des Staates haben; ebenso Kenntnisse der verschiedenen Berufsarten, bei denen gemeine Menschen ihr Brot gewinnen können, verbunden mit den Kenntnissen der grösseren Ökonomie öffentlicher Anstalten.

Ich kann aber das eigentliche der Schwierigkeiten und Vorteile dieses Ideals, wie’s mich dünkt, nicht besser entwickeln, als wenn ich mich in einige Details seiner Grundsätze und Endzwecke hineinlasse. Man muss vor allem annehmen, dass die Gefangenen und Verurteilten Menschen seien, mit allen Anlagen, Leidenschaften, Vorurteilen, Gewohnheiten und Anhänglichkeiten begabt und beladen wie alle anderen Leute, und dass daher kein verderblicherer Irrtum sein könne, als die Verbrecher nicht mehr mit der Art und Weise und dem Ton, mit dem man den übrigen Menschen ans Herz zu kommen gewohnt ist, regieren und leiten zu wollen.

Gefängnis, Zucht- und Arbeitshaus ist nichts anderes und soll nicht anders sein als rückführende Schule des verirrten Menschen in die Bahn und den Zustand, in welchem er gewesen wäre ohne seine Verirrung. Deshalb müssen diese Häuser alle den allgemeinen Bedürfnissen des Menschenherzens, wenn selbiges zu allem Guten zurückgeführt werden soll, angemessen sein und im ganzen ihres Tons den Bedürfnissen dieses wesentlichen Endzwecks der Sache selber entsprechen.

So wie die Gefängnisse am besten im freien Raum einer Festung zu etablieren (sind), so fordern Zucht- und Arbeitshäuser Anmerkung noch viel mehr diesen freien, weiten Raum. Der lange versicherte Aufenthalt der verurteilten Verbrecher muss in aller Hinsicht geschickt Anmerkung sein, die Kräfte des Leibes und der Seele zu stärken (und) Gemütsruhe, Zufriedenheit, Erquickungsstunden, Unterschied im Grad der Freiheit und der Lebensgeniessungen nach Massgabe ihres Verhaltens (zu gewähren). Genuss der Folgen einer voreifernden Tätigkeit, Anstellung und Ordnung, kurz Belohnungen guter Sitten und wohlangewandter Kräfte und Kenntnisse müssen in dieser Wohnung der Trauer dem elenden Gefangenen gesichert sein, wie sie allen Menschen, die man in Ordnung halten und zu guten Sitten emporheben will, versichert sein müssen. Besonders müssen diesen Unglücklichen solche Handlungen, welche grosse Fertigkeiten in der Überwindung derjenigen Fehler zeigen, welche die näheren Ursachen ihrer Verbrechen waren, wohl belohnt und zu Quellen ihres Glücks und der Erfüllung ihrer Wünsche und ihrer sich bessernden Umstände gemacht werden.

Um diese Endzwecke meiner Anstalt erreichen zu können, werde ich anraten, auf dieser Festung gar verschiedene Branchen bürgerlicher und ländlicher Gewerbsamkeit zu etablieren. Alle freien Einwohner des Ortes müssten gänzlich nur von der gemeinen erwerbenden Klasse des Volkes sein, welche in ihren verschiedenen Gewerben Nutzen von der Hilfe der Gefangenen ziehen könnten.

Die Fähigkeit, mehrere derselben in seinem Beruf gebrauchen und erhalten zu können, wäre der Titel, durch den das Bürgerrecht des Ortes Anmerkung sicher erhalten werden könnte.

Diejenigen Einwohner, welche durch Rat und Tat die Verbesserung der Umstände der Gefangenen und ihre sittliche Emporhebung befördert (haben), (und) diejenigen welche durch vorzügliche Einrichtung ihrer Gewerbe oder durch Etablierung neuer, dem Lokal und den Gefangenen besonders angemessener Erwerbszweige sich um das Allgemeine des Instituts oder um viele einzelne Gefangene verdient gemacht (haben), wären die einzigen Personen, welche der Regierung zur Wahl für die bürgerliche Ortsobrigkeit auf der Festung könnten vorgeschlagen werden.

Alle Gefangenen haben einige Wochen Zeit, alle Arten von Arbeitsamkeit, die auf der Festung etabliert wären, zu erforschen und ihre Fertigkeiten darin genugsam zu probieren, ehe sie sich zu einer entschliessen. Sie haben sogar die Freiheit, unter allen Meistern, welche Arbeiter brauchen, den Mann selber auszuwählen, unter dem sie zu stehen wünschen, und wenn sie ihr Brot durch eine Art von Arbeitsamkeit, die noch nicht auf der Festung eingeführt wäre, noch besser zu verdienen sich imstande zu sein glaubten, so muss man ihnen, im Fall sie die Werkzeuge und den rohen Stoff zur Hand bringen können, Freiheit hierin lassen. Ja, es könnte Fälle geben, wo die Direktion der Anstalt ihnen noch selber Vorschuss dazu anschaffen müsste.

Die freien Einwohner auf der Festung sind nicht privilegierte Fabriken, noch viel weniger fürstliche Gewerbe, sonder gemeine Arbeiter. Denn dieser gewinnt weit mehr an einer einzelnen Menschenhand als grosse Fabrikanstalten und fürstliche Gewerbe. Daher kann der gemeine Handwerksmann und der kleine Gewerbler einem einzelnen, oft auch zwei, drei und vier Gehilfen seiner Arbeit weit mehr zahlen und weit mehr Genuss zum Lohn geben als der grosse Unternehmer.

Aus diesen Gründen muss der Landesfürst zu diesem Endzweck vielerlei solcher wohlhabender kleiner Arbeitsleute und Gewerbler auf diesen Platz sich niederzulassen anfrischen Anmerkung, und dieses ist durch geringe Erleichterungen etwa im Holz oder in kleinen freien Gartenstückchen oft unglaublich leicht. Aber es ist unaussprechlich wichtig, dass man sich diesfalls nicht von blendenden Projekten grosser oder sich gross wünschender und gross machender Kaufmannshäuser blenden lasse. Diese Häuser menagieren Anmerkung die Leute, die ihnen arbeiten müssen, gemeiniglich gar nicht, und ihren Anstalten mangelt fast allgemein der menschenfreundliche, seelenerhebende Ton, der im Inneren der Wohnstube des gemeinen Arbeitsmannes sich so oft findet. Die Menschen in den grösseren Arbeitsanstalten stehen nie eigentlich unter dem Auge des die Arbeit, die Einsichten, die Anstelligkeit, die Treue und Redlichkeit des dienenden Arbeiters geniessenden und folglich auch belohnenden Hausvaters.

Es sind in diesen Anstalten immer eine Menge Untergeordnete, Herrschaft und Meisterleute; alles wird hier so gewaltsam immer nur zum Vorteil dieser Ober- und Unterherrschaften zugeschnitten und eingelenkt. Das Verdienst, die Auszeichnung des einzelnen Arbeiters, verschwindet so ganz im grossen Gewirr, und die Endzwecke wahrer reiner emporhebender Menschenbildung fallen im steifen Manöver der grossen Maschine wie notwendig als eine untergeordnete Nebenansicht beiseite und sind wenigstens ohne alle Zweideutigkeit unendlich schwerer zu erreichen, als wo die Gefangenen, in viele einzelne kleine Haushaltungen verteilt, leicht mit dem wesentlichen Interesse der Hausväter bekannt (sind) und (sie einen) für sie weit sichtbaren Einfluss auf ihren Wohlstand haben können, wenn sie mit gutem Herzen, mit Anhänglichkeit und Fleiss alle ihre Kräfte dahin lenken. Und dann weiss der gemeine Mensch immer am besten mit seinesgleichen umzugehen. Er wird dem Verbrecher, der ihm arbeitet, Dank wissen, wenn er ihm Dank schuldig (ist), er wird ihm, wenn er es verdient, Freud und Liebe, Schonung und Erquickung im Schoss seiner Haushaltung auf eine Art geniessen lassen, die ihm ans Herz gehen, ihn mit seinem Zustand versöhnen und leicht bessern kann. Dieses alles aber wird von den grossen Gewerbeanstalten niemand, der ihren Geist ein wenig kennt, auch nur von ferne vermuten. Hingegen – umgekehrt – wird auch kaum jemand, der den gewohnten Ton fleissiger und in der Ordnung stehender gemeiner arbeitender Haushaltungen kennt, leicht behaupten, dass das, was ich Menschliches und Gutmütiges zum Vorteil meiner Gefangenen von diesen hoffe, nicht zu erwarten sei, besonders wenn man, wie billig, die Sorgfalt des Gouvernements für die Sitten des Lokals, deren unumgängliche Notwendigkeit ich schon bemerkt, hinzudenkt, und ich glaube, im Ganzen dieser zusammengeleiteten Umstände und Verhältnisse sei es nicht zu viel, wenn ich sogar behaupte, es werde in dieser Lage mehreren verurteilten Gefangenen möglich sein, durch Anstrengung ihrer Kräfte sich in Umstände zu setzen, Weib und Kind selbst am Ort ihrer Gefangenschaft erhalten zu können. Dieses Ziel der Besserung der Gefangenen müsste aber freilich immer eine späte Belohnung einer geprüften Besserung und die ersten Stufe der bald wieder zu erhaltenden Freiheit sein.

Nummer 23

Donnerstag, den 6. Brachmonat 1782

Beschluss von Arners Gutachten

Es müsste freilich auf dieser Festung auch ein Haus sein, wo Verbrecher, die sich in Privathäusern nicht in Ordnung halten liessen, durch Strenge und Strafen zur Arbeit und zu einem ordentlichen tätigen Leben gezwungen werden könnten. Dieses Haus müsste den ganzen Air der tiefsten unberatensten Sklaverei tragen, um den Wunsch, aus demselben errettet und in Privatdienste genommen zu werden, bei den Gefangenen lebhaft zu erhalten. Alle Gefangenen müssten sich einige Tage in diesem Hause aufhalten, um das Elend zu sehen, welches sie sich durch übles Verhalten in den Privatdiensten zuziehen würden. Alle Bestrafungen der Privatdienste müssten der bürgerlichen Ortsobrigkeit der Festung überlassen werden.

Die freien Einwohner, welche Gefangene in ihren Diensten hätten, müssten monatlich Rechenschaft ihres Verhaltens ablegen, und auch die Gefangenen hätten monatlich ihren Schutz- und Rechtstag, wo sie mit ihren Beschwerden einlangen könnten. Und es müsste ihnen bei rechtmässigen Beschwerden gegen jedermann, der ihnen unrecht täte, mit Ernst Hand geboten werden. Die freien Einwohner müssten schuldig sein, die Gefangenen auf eine Art zu behandeln, welche dem Vorteil und Gewinn, die sie aus ihrer Arbeit ziehen würden, gemäss sein würde. Und ein Gefangener, der bei einem anderen Meister besseren Lohn und bessere Umstände zu finden weiss, hat unter gewissen Bedingnissen die Freiheit, seinem alten Meister den Dienst aufzukünden. Gleichfalls, wenn er etwas erdient Anmerkung (hat) und sich imstande glaubt, sein Brot für sich selbst zu verdienen, so muss er auch hierfür frei sein.

Der Umfang der Festung muss gross sein. Die Gefangenen müssen ihre Gemüsegärten und ihre Herdäpfel Anmerkung selber pflanzen. Es muss innert der Festung Freiheit, Gewerbsamkeit, Anstelligkeit herrschen, welche Überfluss erzeugen, die Bedürfnisse wohlfeil machen und das ganze Ideal, welches jetzt so sehr ein Traumgesicht scheint, zur dauerhaftesten, menschenfreundlichsten und sichersten Anstalt erheben wird.

Der Gebrauch des Geldes, auch des erdienten Geldes, ist den Gefangenen nicht frei, sondern sie müssen genaue Rechenschaft ablegen, und die freien Einwohner des Ortes müssen auf das sorgfältigste gehindert werden, die Gefangenen durch Nachsicht in der Arbeit, durch Wein oder durch irgend andere Arten von Ausschweifungen zu verderben und so den wesentlichen Endzwecken ihrer Gefangenschaft entgegenzuhandeln.

Ich muss wiederholen: Die Gefangenen müssen unter einer sehr genauen Aufsicht in Beziehung auf ihre Sitten gehalten werden, und es ist wesentlich, dass sie auf das sorgfältigste gesondert und sehr selten viele beieinander gelassen werden. Es müssen Männer als Lehrer auf der Festung employert Anmerkung werden, welche vorzügliche Fähigkeiten haben, mit dem Volk umzugehen und dem Endzweck des Instituts so wohl im Allgemeinen als in Beziehung auf die einzelnen Gefangenen zu entsprechen.

Aber ich kann unmöglich in mehrere Details hineingehen, ich begnüge mich, im Allgemeinen die Gesichtspunkte eröffnet zu haben, bei deren Befolgung ein Fürst den wichtigen Endzweck, die Gefangenen wahrhaft menschlich zu behandeln, wird erreichen können oder vielmehr durch deren Befolgung er einerseits den Quellen der Verbrechen Einhalt tun, anderseits die Personen der Verbrecher dem Staat als nützliche Mitglieder erhalten und überhaupt die öffentliche Sicherheit auf einen solchen Fuss setzen wird, dass er um dieser willen nicht genötigt wird, seine Verbrecher auch nicht einmal in der Untersuchungszeit mit unmenschlicher und unverdienter Härte leiden zu machen.

Ich berühre nur noch einen Gesichtspunkt, nämlich die Art und Weise, mit welcher ein Fürst an den Kindern der Gefangenen handeln soll.

Ich sagte und wiederhole: Diese Unglücklichen gehören unter die Aufsicht des Staates. Und ich behaupte: Sie sind in der Hand eines weisen Fürsten das sicherste Mittel, die inneren Endzwecke der Strafgesetzgebung bei ihren Eltern zu erreichen. Sie sind das Pfand, das der Staat in seiner Hand hat, die Herzen der Gefangenen aus dem Grund Anmerkung wiederherzustellen und sie zu allem Guten zurückzuführen. Man kann es nicht genug wiederholen: Die Verbrecher sind Menschen und gewiss überhaupt nicht schwerer zu gewinnen als andere Leute. Wenn wir sie in ihrem Personale Anmerkung ins Auge fassen und nicht immer im idealischen Allgemeinen, im Kabinett, in Akten und Piecen und in Vergleichung mit den Kunststücken unserer Gesetzgebungen betrachten, so werden wir in ihnen fast immer nur den schwachen, verirrten, leidenschaftlichen Menschen vor uns finden, wie wir ihn täglich in glücklicheren Umständen an unserer Seite, an unserem Tisch, in unseren Kirchen, in unseren Komödien, auf unseren Rathäusern, in unseren Konventen, auf den Lehrstühlen, auf den Börsen, auf den Weibermärkten, auf den Musterplätzen, kurz: allenthalben antreffen, - und diese innere Gleichheit der Gefangenen mit dem grossen Haufen der übrigen leidenschaftlichen und irrenden Menschheit ist in meinen Augen für den Gesetzgeber und Landesvater einer der vorzüglichsten Winke von der Notwendigkeit, die Verbrecher durch die Gefangenschaft und Strafe wieder in den Zustand gebesserter und durch Erfahrung weiser gemachter Menschen emporzuheben.

Ich stehe einen Augenblick bei diesem Gesichtspunkt still, ehe ich mich wieder zu den Kindern der Gefangenen hinlenke.

Es ist dem leidenschaftlichen, verirrten, lasterhaften Menschen wie eigen, sich immer mit – freilich oft irrigen – Vorstellungen von grossem Unrecht, das ihm geschehen, vom Unleidenlichen Anmerkung seiner Verhältnisse und Lagen, von der Unbehelflichkeit Anmerkung und Not, in der er steckte, von der Verwirrung seiner Umstände, von den Versuchungen und Veranlassungen zu seinen Taten zu entschuldigen. Und ebenso beschönigt sich auch das bürgerliche Verbrechen gegen die Landesgesetze vor sich selber. Es verkennt die Gerechtigkeit und Güte der Obrigkeit, die den Lauf seiner eigensüchtigen Gelüste hemmt, und es entschuldigt auf eben die Art seine politischen Vergehungen.

Wie der sittlich Fehlerhafte, wird auch dieser in tausend Fällen glauben, er leide Unrecht, die Gesetze seien nur zum Schaden des gemeinen Mannes, sie schränkten seine Freiheit ungerecht ein, und die Obrigkeit sehe in allem gänzlich nur auf sich selber und verbiete alles nur um ihrer selber willen etc.

Die Äusserung dieser Grundsätze sowohl aus dem Mund der bestraften Verbrecher als auch der geheimen noch unbestraften Teilhaber ihrer Gesinnungen und Taten sind aber im hohen Grad landesgefährlich und untergraben die ersten Grundsäulen der Sittlichkeit und des Hausglücks der Völker. Deshalb ist es höchst wichtig, bei den Verbrechern sowohl als beim Volk den Eindruck dieser Urteile auszulöschen. Das Volk ist immer unaussprechlich leicht zu verführen, und es kann nicht bedauernswürdiger verführt werden, als wenn es die Verbrechen des Landes sogar mit der Ungerechtigkeit, dem Eigennutz und der Unmenschlichkeit seiner Oberen mit Recht entschuldigen zu können glaubt und folglich durch inneren Unwillen und Erbitterung über seine Lage dazu verleitet wird. Deshalb sieht es ein weiser Fürst als ein Hauptbedürfnis des Staats an, dass die Gefangenen und das zusehende und urteilende Volk von der Menschlichkeit der Gesetzgebung und der oberen Gewalt überzeugt werden. Und auch in diesem Gesichtspunkt sind die Kinder der Gefangenen ein Pfand in der Hand des Fürsten, den Unglücklichen zu überzeugen, dass er in der Hand der Gerechtigkeit ist, und durch diese Überzeugung ihn wieder zur Rückkehr zu seinen Pflichten etc. emporzuheben.

Wenn die besser erzogenen Kinder der Gefangenen ihnen von Zeit zu Zeit vor Augen gestellt würden, wenn sie die Sorgfalt des Staates, sie zu allem Guten zu erziehen, und ihre Fertigkeiten, ihr Brot mit Gott und Ehren verdienen zu können, sähen, wenn sie sähen, dass der Staat um ihrer Fehler willen doch ihren Kindern nicht Unrecht tut und sie nicht einmal unbesorgt wie verlorene Schafe in der Irre herumlaufen lässt, sondern väterlich ob ihnen wacht, wenn sie diese Kinder selbst in ihrer Gefangenschaft mit Tränen und Liebe in ihre Arme fallen sähen, wenn sie selbige sich ihnen mit Ehrerbietung nahen und im Angesicht ihrer Lehrer ihnen Rechenschaft ablegen sähen – o, Menschen! –: Welche Verbrecherseele wurde sich da nicht wieder erheben? Welcher Mensch würde nicht wünschen, sich wieder zu bessern, um wieder im Schoss seiner Familie ein redliches Leben führen zu können?

Die Naturverhältnisse des Menschen Anmerkung sind ewig die Gewährleistung der Reinheit seiner Sitten und auch seiner bürgerlichen Tugend, darum sollen die Fürsten dieses Band immer mehr zu verengen suchen, und der arme Gefangene hat diese landesväterliche Vorsorge am vorzüglichsten nötig.

Ich muss über diesen Gesichtspunkt noch einige Bemerkungen machen.

Es ist selten ein äusserst ausgezeichneter Grad von Hartherzigkeit, sondern es sind oft und viel von sehr zufälligen Umständen abhängende Verführungen und selbst im Inneren des Gouvernements liegende Fehler, Nachlässigkeiten, Unordnungen, Anmassungen und Schwächen dasjenige, was die meisten Gefangenen in obrigkeitliche Bande Anmerkung bringt. Darum meine ich, sei die Behauptung bei weitem nicht zu kühn, dass die Gefangenen, so gut als andere Klassen von Menschen, zur Empfindung alles dessen, was schön, edel und gut ist, zurückgebracht werden können und dass deshalb der Staat vorzügliche Sorgfalt tragen solle, die Empfindung der Naturverhältnisse zwischen ihnen und ihren Kindern rein und ungekränkt zu erhalten, um sie auch hierdurch von den Unordnungen wieder zurückzuführen, in welchen sie gelebt und welche sie in ihre Fehler zu fallen verleitet (haben).

Der Staat, der bürgerliche Verbrechen um des Beispiels willen straft, muss um seines Endzwecks willen fast immer gegen den Fehlenden härter handeln, als dieser zu verdienen glauben wird. Dieser Staat aber soll dann billig Anmerkung durch seine Sorgfalt für die Kinder dieser unglücklichen Opfer der Gerechtigkeit die Verbrecher wieder mit sich selber versöhnen und den Eindruck des Unrechts, welches fast alle Gefangene zu leiden glauben, dadurch bei ihnen wieder auslöschen.

Die Gerechtigkeit muss, wie ein weiser strafender Vater, die gekränkte Seele des geschlagenen Kindes mit der besten Wohltat, die in seiner Hand ist, wieder emporheben und an sein Herz bringen.

Diese Pflichten des Staates gegen die Kinder der Gefangenen fordern die genaueste Aufmerksamkeit. Die Ungleichheiten der Lage ihrer Bestimmung und ihrer Heimat lassen an keine allgemeine Erziehungsanstalt für sie denken. Sie müssen am Ort ihrer väterlichen Wohnung und im Genuss ihres Eigentums und ihrer Rechte von ihren Verwandten und Mitbürgern zu einem Beruf und zu einer Lebensart erzogen werden, der ihren Personalumständen angemessen ist. Aber der Staat muss eine ganz besondere Aufmerksamkeit darauf werfen, ob ihr Dorf, ihr Pfarrer, ihre Verwandten, ihr Amtmann die Pflichten, die ihnen diesfalls obliegen, genau erfüllen. Ihre Personen müssen dem Auge einer festen Oberaufsicht unterworfen und an diese muss bis auf die Details ihrer Umstände und ihrer Bedürfnisse Rechenschaft abgestattet werden. Kurz: Der Mangel elterlicher Auferziehung muss ihnen durch eine sichergestellte Aufmerksamkeit des Staates ersetzt werden.

Es ist auch nicht darum, dass ich glaube, es wäre zu kostbar, warum ich nicht anrate, sie in hierzu bestimmten Waisenhäusern zu erziehen. Ich rate dieses vielmehr darum nicht an, weil ich glaube, viele Kinder, deren Bestimmung und Lage äusserst verschieden ist, können fast gar nicht zusammen in einem Waisenhaus wohl erzogen und zu ihrer ungleichen Personalbestimmung recht vorbereitet und angeführt werden. Anmerkung Darum allein schränkte ich die Pflichten des Staates gegen diese Elenden auf eine genaue aufmerksame Leitung ihrer Auferziehung in ihren ungleichen Geburtsorten ein, und ich kann mich nicht enthalten, noch eine Anmerkung über die Schwierigkeiten in öffentlichen Waisenhäusern, den Realbedürfnissen der Erziehung vieler gar ungleicher Kinder zu entsprechen, beizufügen:

Leben zu lernen ist der Endzweck aller Auferziehung. Auf verschiedene Art leben zu müssen, ist das Schicksal der Menschheit, und es in seiner Lage nicht zu können und nicht recht gelernt zu haben, das grösste Unglück aller Stände und besonders die Quelle eines bejammernswürdigen Zustands für die niederere Klasse von Menschen. Und in der Auferziehung des Menschen ist eben das eigene unterscheidende Besondere der Individuallage eines jeden Hauses und einer jeden Person das, was sozusagen den Mittelpunkt ausmacht, um den sich der Geist einer guten Auferziehung immer drehen und kehren sollte.

Bei Vater und Mutter, bei Haus und Hof steht dann das Kind recht eigentlich so in diesem Mittelpunkt der vorzüglichsten Erziehungslage. Auch bei Nachbarn, Freunden, Verwandten und Dorfgenossen, bei Leuten von gleichem Stand, Beruf, Sitten, Kenntnissen etc. steht das Landkind noch immer vorzüglich.

Im Waisenhaus hingegen tritt an den Platz der natürlichen Anhänglichkeit, der Lokalkenntnisse und Hausbrauchübung eine künstliche Führung; eine gekünstelte Ordnung verändert den Geist und die Fertigkeiten der Naturordnung, in welcher der gemeine Mensch in seiner Hütte gebildet wird.

Steife Abmessung von Zeit und Tat, Verminderung des Gefühls der Haus- und Notbedürfnisse, welche die Kräfte des gemeinen Mannes so trefflich für ihn entwickeln, mechanische Fertigkeiten, Kunstübung ohne Kunstliebe, Tätigkeit ohne eignen Willen, ohne Bedürfnisse und ohne nahe Endzwecke etc. ist Geist der Schule, die das Waisenkind in öffentlichen Anstalten bildet. Es kann ein guter Künstler, ein guter Soldat, ein Geistlicher, ein Gelehrter werden, aber ein glücklicher gemeiner Mensch, biegsam und geschmeidig zu den allerlei abwechselnden Bedürfnissen seiner Landhaushaltungen, das wird das öffentlich erzogene Kind nicht leicht werden.

Die allzusteife Ordnung, die wesentlich in allen grösseren Anstalten herrschen muss, hemmt den Geist des Menschen. Einige dieser Kinder, die Genie und Fertigkeit haben, fallen dann freilich auf Künste und werden glücklich. Andere schränken sich auf einförmige Handwerke ein; auch diese können hierzu gut gebildet ausfallen, aber das Ganze und Grosse derselben wird gemeiniglich unglücklich, denn es ist unter zehn Menschen immer kaum einer, der nicht für sein ganzes Leben Schaden nimmt, wenn in seiner Auferziehung die Entwicklung des freien, selbst suchenden und biegsamen häuslichen Sinns vernachlässigt worden (ist).

Es ist deshalb um die Hausauferziehung des gemeinen Menschen für die ersten Bedürfnisse seines Lebens ein fast unersetzliches Ding.

Die Erfahrung bestätigt diese Bemerkung allgemein, und man findet allenthalben die Waisenhauskinder nicht genug in den Ton der gemeinen Haushaltungen hineingestimmt, und das heisst nach meinem Urteil: für ihre Lage und ihre Umstände nicht wohl erzogen. Es ist in allem ihrem Tun eine so kalte, abgemessene, eiferlose Ordnung, sie sind so unfähig, mehrere Sachen auf einmal im Kopf zu haben oder in die Hand zu nehmen. Ihre Arbeit ist still, ordentlich, gleichförmig und abgemessen, aber nirgends ist der Drang der eifernden, mit Herz und Seele teilnehmen­den Tätigkeit, welchen die täglichen Bedürfnisse des häuslichen Lebens so einfach und natürlich entwickeln.

Aus diesen Gründen ist es, warum ich für die Kinder der Gefangenen ganz und gar keine öffentliche Anstalt anrate, sondern bloss auf eine feste Oberaufsicht über ihre zerstreute Auferziehung schliesse. Und das ist, mein Fürst, alles, was ich Ihren Befehlen gemäss in Beziehung auf die Behandlungsart der Gefangenen einzuberichten meiner schuldigen Pflicht gemäss nicht (habe) ermangeln wollen.

Möge es unter allem, was Ihre Edlen Ihnen vorschlagen werden, das Wenigste sein, so bin ich, mein Fürst, in demjenigen Stück überwunden, in welchem ich zum Wohl Ihres Landes hundertmal überwunden zu werden mir es zur wahren Ehre achte. Ich hoffe, wenn Eure Durchlaucht die Aussprüche der Erfahreneren befolgen werden, so werden Sie dennoch auch die Sprache meiner jugendlicheren Unerfahrenheit nicht missbilligen, sondern meinem Herzen Gerechtigkeit widerfahren lassen, wenn es etwa meinen ihm immer folgsamen Kopf allzusehr auf unausführbare Gesichtspunkte gelenkt (hat).